Podologie am Hafen in Lübeck-Travemünde
Ihre Füße in guten Händen
Podologie am Hafen in Lübeck-Travemünde
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Auf dem Baggersand 3a
23570 Lübeck-Travemünde
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Ioana Drochner
Willkommen in meiner Fachpraxis für Podologie am schönen Travemünder Fischereihafen.
Gerne möchten wir Ihnen zu einer besseren Fußgesundheit verhelfen. Um dies zu erreichen, arbeiten wir podologischen Therapeuten, wie unsere Fachkollegen, die Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden, interdiszliplinär. Dies bezeichnet die enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Pflegern, Orthopädieschuhmeistern, sozialen Einrichtungen, Angehörigen sowie dem wichtigsten Part, Ihnen selbst. Zusammen entwickeln wir, durch Kompetenz und Kooperation eine Therapieform, die Fußbeschwerden nachhaltig lindert.
Vereinbaren Sie einen Termin, wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Staatlich geprüfte Podologin in Lübeck-Travemünde
Die Liebe zu den Füßen habe ich von meiner Mutter. Sie bildete mich von 2013-2016 in Ihrer Praxis in Iserlohn aus.
Den theoretischen Unterricht sowie die staatl. Prüfung absolvierte ich an der Akademie für Gesundheitsberufe Königsborn, in Schwerte an der Ruhr. Die fachlichen Hospitationen bei Dr. Kiwitt-Kortemeier in Letmathe und Prof. Dr. Risse im Dortmunder Nordklinikum.
Der Großteil unserer Patienten ist Diabetiker und/oder chronisch krank. Viele Erkrankungen wirken sich oftmals auch auf unsere Füße aus oder verursachen große Belastungen, die im Alltag Einschränkungen verursachen. Aber auch immer mehr junge Leute – oft Kinder – haben Fußbeschwerden. Häufig fehlt das richtige „Werkzeug“ oder der Schuh ist unpassend.
Für alle Probleme rund um den Fuß wollen wir eine Lösung finden. Ich freue mich Ihnen mein Praxis-Team vorzustellen:
- Mihaela Ziegler (exam. Altenpflegerin ger., Podologin seit 2009)
medizinische Fußbehandlung
medizinische Teilbehandlung (Nagelbehandlung / Hornhautbehandlung)
Tamponaden, mit/ohne Wirkstoff, Sulciprotektoren
Behandlung von Callostitas und Rhagarden (übersch.Hornhaut/Risse)
begleitende Mykosebehandlung Onychomyk. / Tinea Pedis (Pilzerkrankungen des Nagels / des Fußes)
begleitende Verrucaebehandlung (Warzen)
Entfernung von Clavi (Hühneraugen)
Podologische Komplexbehandlung bei Diabetikern
Behandlung von Risikopatienten
Orthonoxiespangentherapie bei sämtlichen Nagelfehlstellungen (unguis incarnatus / eingewachsener Nagel, ung. covolutus / Rollnagel, Therapieform wird je nach Befund erstellt
Orthesen (individuell angepasste Druckentlastung)
Fußmassage nach Hanne Marquardt
Taping (Bei Gelenkbeschwerden, nach Sportverletzungen, zur Korrektur der Zehenstellung)
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern.
Was ist Podologie?
Pous = (griech.) der Fuß
Logie = (griech.) die Lehre
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß und gehört zu den Heilberufen. Seit Inkrafttreten des Podologengesetzes (PodG) 2002, darf die Bezeichnung ,,Podologe“ nur mit staatlicher Erlaubnisurkunde erfolgen (Geschützte Bezeichnung nach Art 74 Nr. 1966 der geregelten Gesundheitsfachberufe). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen 720 praktische Stunden in der Podologischen Praxis, 280 Stunden in internistischen, dermatologischen und orthopädischen Kliniken bzw. Ambulanzen unter ärztlicher Anleitung sowie 2000 theoretische Stunden in einer staatlich anerkannten Schule abgeleistet werden. Die Prüfung muss in Anwesenheit des Gesundheitsamtes sowie der Aufsicht des Bezirksarztes absolviert werden.
Die Gebiete der Podologie setzen sich zusammen aus:
- Innere Medizin (Diabetologie)
- Dermatologie
- Chirurgie + Orthopädie
Welches Leistungsspektrum bieten Sie an?
Neben der podologischen Komplexbehandlung, bietet der Podologe ein breites Leistungsspektrum:
- Orthesen (individuell geformte und angepasste Druckentlastung oder Ersatz bei fehlenden Zehengliedern)
- Orthonoxiespangenbehandlung bei eingewachsenen Nägeln / Rollnägeln
- Nagelreparatur/-konstruktion (Nagelaufbereitung oder Nagelersatz, bei Nagelablösung / Splitternagel, bei Nagelverlust)
- Tamponaden/Sulciprotektoren (Einbringen von mit speziellen Wirkstoffen getränktem oder ungetränktem Fließ, oder sog. Sulciprotektoren, in verhornte Nagelfalzen oder zum Schutz bei eingewachsenen Nägeln)
- Schuhberatung, Fußanalyse / Ganganalyse
- Fußmassage nach Hanne Marquardt
Heilmittelverordnungs- und Rezeptpflicht – worauf muss ich achten?
Heilmittelverordnung
Bitte nach Erhalt direkt selber überprüfen und ggf. direkt vor Ort und bitte auch im PC der jeweiligen Praxis ändern, um unnötige Änderungen im späteren Behandlungsverlauf zu vermeiden.
1. Beachten Sie bitte, dass das Ausstellungsdatum nicht mehr als 21 Tage zurückliegen darf. Eine Rückdatierung ist NICHT erlaubt.
2. Wenn auf der VO außerhalb des Regelfalles angekreuzt ist, benötigen Sie vor Behandlungsbeginn die Genehmigung Ihrer Krankenkasse, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten. Hausbesuche müssen mit JA angekreuzt sein.
3. Der Arzt muss einen Behandlungsintervall festlegen, also z.B. alle 4-6 Wochen oder alle 6-8 Wochen.
4. Der Indikationsschlüssel muss korrekt ausgefüllt sein. Wir behandeln nur laut Verordnungsinhalt (DFA = Nagelbearbeitung / DFB = Hornhautbearbeitung / DFC = Podologische Komplexbehandlung).
Die Diagnoseschlüssel müssen im Text nochmal schriftlich aufgeführt sein, der Text MUSS unbedingt enthalten: Wagner-Stadium 0, Polineuropathie und Diabetisches Fußsyndrom!
5. Bitte prüfen Sie, ob das Kreuz bei der Gebührenpflicht korrekt ist. Sind Sie befreit, benötigen wir eine Kopie des Befreiungsausweises. Sind Sie gebührenpflichtig, müssen wir Ihnen einen gesetzlichen Anteil berechnen (gesetzlicher Anteil für Ihre KK), der sich aus der Verordnungsgebühr (je VO 10,00) und der anteiligen 10% für jede enthaltene Behandlung (3x oder 6x) ergibt. Über die Zahlung erhalten Sie eine Quittung von uns und können diese als Vorlage bei Ihrer Krankenkasse verwenden.
5a. Wir tragen am Rezeptende in dem Bereich ein, was Sie bezahlt haben oder notieren 00,00 auf dem fertigen Rezept.
6. Bitte achten Sie beim Entgegennehmen Ihrer Verordnung darauf, dass das Rezept abgestempelt und unterschrieben ist!
Privatrezept
Auf ein Privatrezept gehören Ihre Krankenkasse, Ihre Versichertennummer, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, die Anschrift des delegierenden Arztes sowie eine Diagnose. Bsp.: Clavus Durus medial am Gelenk des D1. Sinister, Pavk und Antikoagulantientherapie.
Wir bestehen bei unseren Patienten auf die Vorlage eines solchen Rezeptes auch wenn kein Diabetes vorliegt, da wir KEINERLEI KOSMETISCHE LEISTUNGEN ERBRINGEN und uns immer ärztlich absichern möchten.
Was ist der Unterschied zwischen einer kosmetischen und einer podologischen Behandlung?
Eine kosmetische Fußpflege ist eine optische Verschönerung, die nur am gesunden Fuß ausgeübt werden darf. Nur Podologen sind durch Ihre Ausbildung befugt, den erkrankten Fuß zu behandeln. Dies ist fest im Podologengesetz verankert (§1 PodG).
Podologen durchlaufen eine komplexe 2-jährige Vollzeitausbildung, die sich aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie zahlreichen Einsätzen in klinischen Einrichtungen, chirurgischer, internistischer sowie orthopädischer Fachrichtung zusammensetzt.
Eine podologische Behandlung wird mit sterilen Instrumenten und Fräsern durchgeführt. Unsere Geräte, sämtliche Desinfektionsmittel sowie Pflegeprodukte sind gelistete Medizinprodukte, die ständigen Kontrollen unterliegen. Auch unsere Dokumentationspflicht nehmen wir sehr ernst.
Als therapeutische Fachkräfte unterliegen auch wir der ständigen Fortbildungspflicht, um eine hohe Qualität unserer Praxis gewährleisten zu können.
Eine podologische Behandlung verfolgt ein therapeutisches Ziel. Es ist sehr wichtig eine Anamnese zu erstellen, da viele Fußbeschwerden oft klare organische / mechanische Hintergründe haben. Danach folgt die gründliche Palpation (Tastbefund) sowie der Sichtbefund. Bei Patienten mit Diabetes Mellitus oder anderen neuropatischen oder angiopatischen Erkrankungen werden auch verschiedene Sensibilitätstests anhand einiger Prüfinstrumente vorgenommen und ggf. mit den Befunden des behandelnden Diabetologen verglichen.
Wie wird eine podologische Behandlung abgerechnet?
Eine Kostenübernahme ist nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse möglich (zB. Nagelspangen, Diabetiker). Alle anderen Leistungen sind privat zu begleichen.
Was ist, wenn ich einen Termin kurzfristig absagen muss?
Für Termine, die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, erhebe ich eine Ausfallgebühr von 25 €.
Machen Sie Hausbesuche?
Hausbesuche mache ich auf Anfrage und je nach Kapazität.
„Sehr kompetente Fachfrau mit viel Herz und eine Praxis zum Wohlfühlen. Bin nun wieder sehr glücklich mit meinen Füßen und habe sogar viele Tipps bekommen.“
„Ich komme grade aus der neuen Podologie Praxis am Hafen. Kann ich nur empfehlen. Schöne, helle moderne Praxis. Aber das beste an der Praxis is die Podologin. Fr. Drochner ist kompetent, aufmerksam und supernett. sie arbeitet gründlich und sauber und man fühlt sich bei ihr wirklich gut aufgehoben. Also ihr Diabetiker, wenn ihr noch eine Praxis sucht, bei Frau Drochner seid ihr genau richtig.“
„Ein sehr kompetentes und freundliches Fachpersonal in einer tollen Praxis-Atmosphäre.“
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